Re: Schwerbehindertenkartei (Allgemeines)

Manfred Braun @, Friday, 16.01.2004, 12:18 (vor 7378 Tagen) @ Juma

Lieber Kollege,
bezüglich deines Ansinnen darf ich dich auf § 80 SGB
IX verweisen, wonach unter Abs.2 Satz 3 ausgeführt
wird, dass der u.a. Schwerbehindertenvertretung einmal
jährlich bis spätestens 31. März je eine Kopie der
Anzeige und des Verzeichnisses (nach Abs. 1 und 2)zu
übermitteln ist.
Fordere daher unter Hinweis auf diese Rechtsgrundlage
die entsprechenden Unterlagen bei deinem Arbeitgeber
unverzüglich ein. Sollte er dies nicht tun, also
ordnungswidrig handelt, dann verweise ihn auf seine
Obliegenheitspflicht nach § 156 Abs. 1 Nr. Ziffer 2
und 3 SGB IX (Bußgeldvorschriften) hin.
Frdl. Gruß
Manfred Braun


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