Vertrauensperson nach Renteneintritt (Allgemeines)

garda, Berlin, Wednesday, 04.12.2019, 15:07 (vor 1595 Tagen) @ Cebulon

Hallo Hotte, hast Du dafür irgendwelche Quellen? Diese Ansicht erscheint mir zweifelhaft. Gehe davon aus, dass das Mandat nicht vorzeitig erlöscht mit Ablauf 31.12.2019, sondern weiterbesteht, weil ja lückenlose Beschäftigung, vergleichbar mit zwei befristeten Arbeitsverhältnissen, die sich nahtlose aneinanderreihen. Sieht das jemand anders?

Hallo Cebulon,

schriftliche Quellen habe ich nicht, sondern nur mündliche mehrerer Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Tatsächlich werden beide Sachverhalte durchaus unterschiedlich gesehen. Das arbeits- oder tarifvertragliche Ende des Arbeitsvertrages ist ein harter Schnitt, wenn der folgende TZ-Vertrag nicht als Fortsetzung vereinbart wird sondern als neuer, oft zudem noch geringfügiger (oder Gleitzone) Vertrag bei dem dann Tätigkeitsjahre nicht mehr zählen, der Tarifvertrag nicht mehr angewandt wird usw.

Die legale Fortsetzung einer Befristung ist hingegen - wenn sie nahtlos erfolgt - tatsächlich ein Arbeitsverhältnis und wird auch tarifrechtlich so gesehen. Man sammelt dabei immer auch tarifrechtliche Erfahrung.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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