Vertrauensperson nach Renteneintritt (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 04.12.2019, 17:26 (vor 1603 Tagen) @ garda

schriftliche Quellen habe ich nicht, sondern nur mündliche mehrerer Fachanwälte für Arbeitsrecht. Tatsächlich werden beide Sachverhalte durchaus unterschiedlich gesehen.

Hallo Michael, der Wortlaut des § 177 Abs. 7 Satz 3 SGB IX spricht zwar vom Ausscheiden aus „dem Arbeitsverhältnis“ bei einem vorzeitigen SBV-Mandatsende. Das darf aber nicht zu eng am Wortlaut klebend interpretiert werden. Denn sonst würde etwa ein Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst, der zum Beamten ernannt wird, sein Mandat vorzeitig verlieren (trotz seiner lückenlosen Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis - sowie unmittelbar daran anschließend in einem Dienstverhältnis per Ernennungsurkunde und ohne Verlust der Wählbarkeit zu keinem Augenblick). Das wäre aus meiner Sicht unsinniges Ergebnis! Welchem Zweck sollte das denn dienen? Die teils gegenteilige Advokaten-Ansicht kann ich nicht nachvollziehen. Aber vermutlich wurde die Rechtsfrage schon längst aufgegriffen z.B. in einem Kommentar zu § 24 Nr. 3 BetrVG oder § 29 Nr. 3 BPersVG. Teils „hitzige“, endlos lange und gegensätzliche Diskussionen (2011) für die unterschiedlichsten Konstellationen zB im IFB-Forum (2013) und WAF-Forum (2015) für Betriebsräte schon seit Jahren - im Wesentlichen aber ohne ergiebige Quellen. Das rein theoretische Konstrukt mit der häufig zitierten logischen bzw. juristischen Sekunde (d.h. einem lediglich „gedachten“ Augenblick, aber nicht existierenden Zeitraum) passt hier m.E. überhaupt nicht. Eine gegenteilige Rspr. zum § 41 Satz 3 SGB VI ist mir jedenfalls nicht bekannt.

wenn der folgende TZ-Vertrag nicht als Fortsetzung vereinbart wird, sondern als neuer, oft zudem noch geringfügiger Vertrag

Das mag früher mal anders gewesen sein, als im Öffentlichen Dienst die PR/SBV-Wählbarkeit verloren ging ab einer bestimmten TZ-Untergrenze bzw. bei geringfügiger Beschäftigung. Das wurde aber vor einigen Jahren komplett abgeschafft, weil u.a. EU-widrig bzw. i.d.R. frauen-diskriminierend (vgl. Düwell in LPK-SGB IX § 177 Rn. 16/19).

Die legale Fortsetzung einer Befristung

Wenn ab Renteneintritt befristete Beschäftigung erfolgt, dürfte dies grds. „legal“ sein laut EuGH, Urteil vom 28.02.2018, C-46/17. Offen gelassen vom BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17 Rn. 20, mit Hinweisen auf die gegensätzliche Literaturansichten.

Gruß,
Cebulon


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