AG muss Lebenslauf vom Bewerber lesen? (Allgemeines)
Hallo,
ein schwerbehinderter Bewerber kann ja die Schwerbehinderung entweder im Anschreiben oder im Lebenslauf angeben.
Woraus ergibt sich, dass der AG auch den Lebenslauf lesen muss?
Ich finde bis jetzt nur 9 AZR 791/07. Daraus geht hervor, dass der AG "nur" das Anschreiben komplett lesen muss.
Besten Dank.
HG