AG muss Lebenslauf vom Bewerber lesen? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 22.12.2019, 15:09 (vor 1586 Tagen) @ sirri

Hallo,

Das von Dir zitierte Urteil ist schon lange überholt und bezog sich auf eine alte Rechtslage.

Grundlage dafür, daß eine (herausgehobene) Erwähnung im Lebenslauf beachtet werden muß, ist BAG vom 18.09.2014, 8 AZR 759/13,
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2014&nr=17585&pos=3&anz=47
was sich auch in jedem halbwegs aktuellen SGB IX-Kommentar hätte nachlesen lassen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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