Teilnahme an BR Sitzungen im Urlaub (Allgemeines)
Der BRV verbietet den Mitgliedern die Teilnahme an Sitzungen während des Urlaubs.
Hallo Nobi, da schießt er m.E. aber weit übers Ziel hinaus mit seiner Einzelmeinung. Der begibt sich da auf sehr dünnes Eis mit so einer pauschalen Ansicht. Vgl. dazu sinngemäß LAG Berlin, 01.03.2005, 7 TaBV 2220/04. Siehe auch BAG, 08.09.2011, 2 AZR 388/10, zum BR-Ersatzmitglied. Kann u.U sogar schnell zu nichtigen BR-Beschlüssen führen - in Serie! Der kennt offensichtlich nicht ständige Rspr. - bzw. ignoriert sie. Auf welche Quellen beruft sich denn nun dieser BRV?
Der BRV ist nun der Meinung , ich hätte keinen Anspruch auf Erstattung des Urlaubstages. Ist die Aussage des BRV richtig!
Richtig - aber auch „nur“ in diesem einen Punkt.
Gruß,
Cebulon