JAV Versammlung (Versammlung)

WoBi, Tuesday, 18.02.2020, 18:48 (vor 1536 Tagen) @ Wauzi32

Hallo Wauzi32,

es gehört zu den Aufgaben des Vorsitzenden der JAV zu den Sitzungen einzuladen. Dies ist in § 65 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geregelt. Wobei hier die allgemeinen Regelungen für den BR durch die Verweise gelten.
In Abs. 2 Satz 2 ist die Teilnahme durch den BR geregelt.
Die Teilnahme der SBV ist nicht so genau geregelt. Allerdings soll es laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 15.7.2008 auf jeden Fall zulässig sein die SBV einzuladen.
Mehr unter: https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=thread&id=18930,
deshalb die Empfehlung zur Nutzung der Suchfunktion.:-)

Wenn die Betriebsversammlung z.B. auf drei Teilversammlung entsprechend § 42 BetrVG aufgeteilt wird, ist die SBV an allen Teilversammlungen teilnahmeberechtigt. Die SBV kann auch auf allen Teilversammlungen sprechen. Dieses ist in § 178 Abs. 8 SGB IX geregelt.
Nach § 43 BetrVG hat der Betriebsrat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen. Also mindestens 4 Betriebsversammlungen im Jahr.

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Gruß
Wolfgang


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