JAV Versammlung (Versammlung)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 18.02.2020, 20:00 (vor 1536 Tagen) @ WoBi

Hallo Wauzi32,

es gehört zu den Aufgaben des Vorsitzenden der JAV zu den Sitzungen einzuladen. Dies ist in § 65 Abs. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geregelt. Wobei hier die allgemeinen Regelungen für den BR durch die Verweise gelten.
In Abs. 2 Satz 2 ist die Teilnahme durch den BR geregelt.
Die Teilnahme der SBV ist nicht so genau geregelt. Allerdings soll es laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 15.7.2008 auf jeden Fall zulässig sein die SBV einzuladen.
Mehr unter: https://www.schwbv.de/forum/index.php?mode=thread&id=18930,
deshalb die Empfehlung zur Nutzung der Suchfunktion.:-)

Wenn die Betriebsversammlung z.B. auf drei Teilversammlung entsprechend § 42 BetrVG aufgeteilt wird, ist die SBV an allen Teilversammlungen teilnahmeberechtigt. Die SBV kann auch auf allen Teilversammlungen sprechen. Dieses ist in § 178 Abs. 8 SGB IX geregelt.
Nach § 43 BetrVG hat der Betriebsrat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen. Also mindestens 4 Betriebsversammlungen im Jahr.

Hey,
wenn ich mir aber den § 65 Betriebsverfassungsgesetz anschaue, sind im Abschnitt 1 die entsprechende Verweise der gültigen §§ des Betriebsverfassungsgesetzes aufgeführt. Dabei ist mir aufgefallen, das der § 32 (Teilnahmerecht der SBv bei BR-Sitzungen) im § 65 (1) explizit nicht aufgeführt wird.

Könnte also gut sein, das ein teilnahmerecht der SBV bei JAV Versammlungen ohne explizite Einladung durch den Vorsitzenden nicht zulässig ist. Denn auch für "normale" Betriebsräte scheint es kein tTeilnahmerecht zu geben
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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