Keine Aufgabe für Schwerbehinderten. Was tun? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 06.03.2020, 14:38 (vor 1505 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

da diese "Landkreiszuschüsse" für geistig Behinderte erfolgten, dürfte es sich wohl um Eingliederungshilfe nach SGB XII gehandelt haben.
Für Menschen ohne geistige Behinderungen kommt das nicht in Frage.

--
&Tschüß

Wolfgang


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