Keine Aufgabe für Schwerbehinderten. Was tun? (Allgemeines)
Hallo,
da diese "Landkreiszuschüsse" für geistig Behinderte erfolgten, dürfte es sich wohl um Eingliederungshilfe nach SGB XII gehandelt haben.
Für Menschen ohne geistige Behinderungen kommt das nicht in Frage.
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&Tschüß
Wolfgang