Keine Aufgabe für Schwerbehinderten. Was tun? (Allgemeines)

Ironie, Monday, 09.03.2020, 09:52 (vor 1508 Tagen) @ mietze_katz

Servus,

inzwischen ist diese Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII
ab dem 1.1.2020 beim BTHG angesiedelt:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2019/sgb9-12-aenderungsgesetz-von-kabinett-verabschiedet.html;jsessionid=315CE7DCEF371B8335C7B8C5EC5C55B2
In meinen Fällen ist anscheinend weiterhin das Landratsamt zuständig.
Wie es sich in Deinem Fall verhält, müsstest Du erfragen, es ist wohl regional
unterschiedlich geregelt.
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/neue-gesetze-eingliederungshilfe.html

Mit montäglichem Gruß

Ironie


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