Nachholung Beteiligung der SBV (Umgang mit Arbeitgeber)
Ein schwerbehinderter Kollege wurde Ende 2019 gegen seinen Willen innerbetrieblich versetzt. Die SBV wurde über diesen Vorgang nicht informiert, somit hat der Arbeitgeber gegen die Regelungen gem. § 178 SGB IX verstoßen. Da der Mitarbeiter seit dem AU ist, hat die SBV nur durch Zufall von dem Vorgang erfahren. Der Arbeitgeber hat die Beteiligung der SBV bisher nicht nachgeholt, die "Sieben Tage Frist" ist somit längst abgelaufen. Ist die Maßnahme des Arbeitgebers somit unwirksam?
Schon jetzt vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße
Martin