Nachholung Beteiligung der SBV (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 12.03.2020, 16:42 (vor 1505 Tagen) @ Martinus95

Hallo,

da die Einhaltung der Beteiligungsrechte der SBV gem. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX leider keine Wirksamkeitsvoraussetzung ist, ist die trotzdem durchgeführte Maßnahme auch nicht unwirksam.

Trotzdem sollte die SBV natürlich die Information und Anhörung einfordern - schon allein deswegen, um die Erfüllung der AG-Pflicht nach § 167 Abs. 1 prüfen zu können und auch, ob der AG hier nicht im Zuge der Versetzung eine Änderungskündigung hätte aussprechen müssen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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