Umsetzung (Allgemeines)

daha, Kiel, Friday, 13.03.2020, 08:37 (vor 1504 Tagen)

Guten Morgen liebe Forumskollegen,
ich habe das erste mal einer Einstellung widersprochen um den Arbeitsplatz für eine interne Kollegin frei zu halten.
Die Kollegin soll mit jeweils 2x0,5 VK in 2 Abteilungen (jeweils tageweise) in der Klinik beschäftigt werden. In der einen Abteilung soll jetzt von extern eine neue Kollegin mit 0,5 VK eingestellt werden. Dieser Einstellung habe ich widersprochen mit dem Hinweis, dass bei Nichteinstellung eine VK für die Kollegin, die versetzt werden soll, frei ist.
Der Vorgesetzte traut ihr die Arbeit nicht zu, obwohl er sie mit 0,5 VK auf die Stelle Umsetzen will und sagt jetzt, dass sie dann nachträglich in einem "Vorstellungsgespräch" die bessere fachliche Eignung, als die vorgesehene Kandidatin, nachweisen soll.
1. Gibt es Rechtsquellen, die das bestätigen oder widerlegen?
2. Es ist der Wunsch des Vorgesetzten, dass der AP gewechselt werden soll. Was soll dann ein Vorstellungsgespräch?
Die Kollegin würde eine Versetzung mit der gesamten Arbeitszeit auf den neuen Arbeitsplatz zustimmen. Aber nicht mit der geteilten Stelle. Wobei auch nur der eine Arbeitsplatz leidensgerecht, d.h. mit einen höhenverstellbaren Schreibtisch ausgestattet werden soll. Für den anderen ist an ein Stehpult gedacht, obwohl die Tätigkeit mit häufigem Telefonieren im Sitzen stattfinden muss.

Vielleicht hat jemand so etwas schon durchgefochten oder gute Quellen für meine Argumentation.
Vielen Dank im voraus
daha


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