Umsetzung (Allgemeines)

WoBi, Friday, 13.03.2020, 11:03 (vor 1505 Tagen) @ daha

Hallo daha,

hat der Arbeitgeber überhaupt seine Verpflichtungen aus § 164 Abs. 1 SGB IX erfüllt?

Hat der Arbeitgeber mit der SBV und dem BR/PR geprüft ob der Arbeitsplatz für behinderte Menschen geeignet ist und hat er geprüft ob bereits beschäftigte schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen auf diesen Arbeitsplatz versetzt oder befördert werden können. Hat die SBV oder / und der BR/PR die Kollegin vorgeschlagen diesen Arbeitsplatz zuzuweisen?

Wenn nicht, dann alles Zurück und die Unterrichtung und Anhörung nach § 178 Abs. 2 SGB IX für die SBV und die Anhörung von BR/PR nach 164 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 6 SGB IX nachholen. Der BR/PR sollte der Einstellung wegen Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen die Zustimmung zur Einstellung verweigern. Die Verweigerung der Zustimmung ist begründet dem Arbeitgeber zu übergeben. Nicht nur den Gesetzestext abschreiben!!! Es ist auf die fehlende Beteiligung bei der Prüfung und die Nichtinformation von Bewerbungseingängen, ... hinzuweisen.

Mehr zum § 164 SGB IX unter dem Beitrag "Prüfpflicht des Arbeitgebers" vom 11.3. https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27313 oder die Suchfunktion

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Gruß
Wolfgang


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