SBV und BR - Vorsitzender teilen sich ein Mobiles Telefon miteinander. (Allgemeines)

Jurban, Bodenwöhr, Friday, 27.03.2020, 16:28 (vor 1485 Tagen)

Hallo zusammen,
Ich bin seit kurzem die neu Gewählte SBV-Vertretung in unserem Betrieb. Wir haben ca 250 Mitarbeiter im Betrieb.
Folglich ist unserer BR-Vorsitzender freigestellt. Mir ist auch bekannt, dass eine Freistellung für mich ab 100 Schwerbehinderten Kollegen in Frage kommt. D.h. ich nehme meine anfallenden Aufgaben für mein Amt während der Arbeitszeit war. Dahin gehend gab es auch bis dato keinerlei Probleme seitens des AG.
Was mich aber mehr interessieren würde, ist es aus Sicht der Neuen Datenschutzverordnung erlaubt, dass sich BR sowie SBV einen Rechner bzw. ein tragbares/mobiles Telefon teilen sollen.
Für eine Erklärung wäre ich sehr dankbar


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