SBV und BR - Vorsitzender teilen sich ein Mobiles Telefon miteinander. (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 31.03.2020, 12:27 (vor 1486 Tagen) @ KaDi

Moin Moin,

einen Raum kann man sich nur dann teilen, wenn bei vertraulichen Gesprächen der jeweils andere nicht im Raum ist. Da der PR eine volle Freistellung hat, ist dieses normalerweise nicht gegeben, es sei denn, es gibt einen Tag Homeoffice, und an diesem Tag würde das Büro der SBV zur Verfügung stehen. Dann wäre der Regelfall abgedeckt, aber ad hoc Gespräche, die es auch geben kann, nicht. Bei Telefonaten wäre es sinnvoller, wenn beide jeweils einen Apparat zu haben, damit es getrennte Rufnummern gibt. Dieses sollte normalerweise technisch machbar sein. Gerüchten zu Folge gibt es auch schon mobile Geräte, falls ein zweiter Festnetzanschluss nicht möglich ist. :-D
Daran kann man den Arbeitgeber erinnern, wenn er nicht selber auf diese Idee kommt.

Aktentrennung ist sowieso klar und PCs sind so einrichtbar, dass jede/r nur dass sieht, was er/sie für seine/ihre Arbeit benötigt.

Liebe Grüße

Hendrik


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