Beteiligung der SBV bei BV Kurzarbeit (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 02.04.2020, 15:06 (vor 1477 Tagen) @ SBV LSG

Hallo,

bei Verhandlungen mit dem BR über eine BV muß die SBV nicht zwingend direkt beteiligt werden.

Entweder benennt der BR seine Vertreter für die Verhandlungen unter Berücksichtigung der SBV - was bei funktionierender Zusammenarbeit kein Problem sein sollte.

oder die SBV fordert beim AG im Rahmen des § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX die regelmäßige Information ein, was dann dazu führt, daß eben der AG ständig bei der SBV "Ehrenrunden" drehen muß.

Falls der AG der Illusion unterliegt, daß der BR eine Art "Briefträger" für die Information der SBV ist, muß man ihm halt diese Illusion sehr schnell nehmen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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