Beteiligung der SBV bei BV Kurzarbeit (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 02.04.2020, 18:59 (vor 1478 Tagen) @ SBV LSG

Die reine Info reicht eben nicht, es geht ja um die Beteiligung/ Anhörung der SBV bevor eine solche BV geschlossen wird.

Das Bringen der Information durch den AG schließt die Möglichkeit der Anhörung ja ein. Das mußt Du halt Deinem AG wie schon geschrieben verdeutlichen.

Und die Frage nach einem Urteil bzw. Aktenzeichen steht weiter.

Und wenn Du angeblich so viel gesucht hast, ohne etwas zu finden, könnte das evtl. auch darauf hindeuten, daß es diesen Anspruch auf direkte Beteiligung bei Verhandlungen um eine BV eben nicht gibt. Das solltest Du übrigens aus jedem Standardkommentar zum SGB IX relativ eindeutig herauslesen können.

--
&Tschüß

Wolfgang


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