Gestuftes Auswahlverfahren - Möglichkeiten als SBV? Als Bewerber so hinnehm (AGG)

maiklewa, Monday, 20.04.2020, 09:50 (vor 1459 Tagen)

Hallo,

"unsere" große Bundesbehörde hat mehreren schwerbehinderten nicht offensichtlich ungeeigneten BewerberInnen aufgrund deren Nachfrage, warum diese nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden sind, folgendes mitgeteilt:

"Es handelte sich seinerzeit um ein gestuftes Ausschreibungsverfahren, bei dem die Stelle sowohl intern, als auch extern ausgeschrieben war.

Auf die Ausschreibung hatten sich intern mehrere MitarbeiterInnen und extern mehrere BewerberInnen beworben.

Da wir die ausgeschriebene Stelle dann mit einem/r internen MitarbeiterIn besetzt haben, sind daher sämtliche externe BewerberInnen nicht mehr in die eingere Auswahl genommen und auch nicht zu einem Vorstellungsgespräch genommen worden.

Gem. § 165 SGB IX bestand für uns keine Verpflichtung, die externen BewerberInnen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.

Wir verweisen sehr gerne auf das Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 18.12.2018, Az. 1 Sa 26 öD/18. Durch die Neufassung des § 82 S 1 SGB IX, jetzt § 165 S 1 SGB IX, wurde klargestellt, dass bei einem erfolgreichen Besetzungsverfahren keine Meldepflicht für den öffentlichen Arbeitgeber besteht. Darüber hinaus werde durch die Bezugnahme in Satz 2, wonach schwerbehinderte Menschen, die sich "um einen solchen Arbeitsplatz" - also einen nicht intern besetzten - beworben haben, eingeladen werden müssen, klargestellt, dass bei einer internen Besetzung einer Stelle die Einladungspflicht für externe schwerbehinderte Bewerber entfällt."

Ich dachte eigentlich, dass unsere Behörde auch bei einem gestuften Ausschreibungsverfahren alle offensichtlich nicht ungeeigneten schwerbehinderten BewerberInnen einladen muss.

Ich blättere auch grad wie wil in der 5. Auflage NomosKommentar zum SGB IX, nur habe ich noch nichts gefunden, aus dem das Gegenteil hervorgeht. Vielleicht irre ich mich auch!? Aber vielleicht habt ihr bitte die Seite, wo das Gegenteil zu finden ist? ;-) Danke.

Für mich kommen jetzt zwei Fragen auf:

- was kann und sollte man als SBV tun, falls es nicht so ist, wie unsere Behörde den externen BewerberInnen mitgeteilt hat
- was würde vielleicht ich machen, wenn ich in der Lage eines externen Bewerbers wäre, da ich mich vielleicht auch mal bei anderen Behörden umgucken möchte

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Danke schonmal.

VG


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