Gestuftes Auswahlverfahren - Möglichkeiten als SBV? Als Bewerber so hinnehm (AGG)

garda, Berlin, Monday, 20.04.2020, 13:18 (vor 1464 Tagen) @ maiklewa

Hallo Maiklewa,

ein Urteil ist ein Urteil, kein Gesetz, denn wir haben kein britisches Case Law. Ob ein anderes Gericht - und selbst dasselbe Gericht! - ein anderes Verfahren genau so sieht, kann nur festgestellt werden, wenn tatsächlich geklagt wird.

Bei deinem Fall gibt es gleich drei Ebenen:

Dienstrecht/Arbeitsrecht, hier wäre eine Konkurrentenklage zur prüfen, die ist aber nur sinnvoll, wenn der Dienstposten noch nicht besetzt wurde, daher ist einstweiliger Rechtsschutz zwingend, sonst kann man es sich gleich schenken,
Schwerbehindertenrecht, hier halte ich das bereits angeführte Urteil für zumindest fragwürdig,
AGG, hier wäre ggf. ein AGG-Verfahren zu prüfen, wenn die Frist nicht abgelaufen ist.

Besteht Rechtsschutz über Versicherung oder Gewerkschaft? Dann beraten lassen.

Als SBV hast du kaum Möglichkeiten, du kannst dich nur hinter Gleib/Personalrat klemmen, denn die haben Durchsetzungsrechte. Das 7 Tage aussetzen bringt hier meist gar nichts.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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