Maskenpflicht vs Dienstanweisung (Allgemeines)
Guten Morgen,
ich habe mal eine etwas verzwickte Frage
Ein AG schreibt eine Dienstanweisung, die das Tragen von Masken in den Gebäuden vorschreibt. Jetzt gibt es aber verschiedene behinderte Mitarbeiter, die sich per Attest von der Verpflichtung freistellen lassen. Gründen können ja in vielen Erkrankungen der Lunge, des Herz-Kreislaufsystems, im neurologischen oder psychischen Bereich liegen.
Wie ist hier dir rechtliche Situation zu bewerten: darf der AG das Betreten der Dienststelle untersagen?
Ist hier die Grenze der Zumutbarkeit für den AG erreicht, wenn es um die Frage der leidensgerechten Beschäftigung geht? Oder greift hier die schon erwähnte Neubewertung des Arbeitsplatzes?
Die Masken sollen auch länger getragen werden, wobei diese ja mit Durchfeuchtung beim sprechen Ihre Funktion schon sehr schnell verlieren. Nach meinem dafürhalten erfüllen sie also sowieso schon nach einer Stunden nicht mehr die gewünschte Funktion.
