Maskenpflicht vs Dienstanweisung (Allgemeines)

Georgina, Friday, 01.05.2020, 09:56 (vor 2364 Tagen)

Guten Morgen,

ich habe mal eine etwas verzwickte Frage
Ein AG schreibt eine Dienstanweisung, die das Tragen von Masken in den Gebäuden vorschreibt. Jetzt gibt es aber verschiedene behinderte Mitarbeiter, die sich per Attest von der Verpflichtung freistellen lassen. Gründen können ja in vielen Erkrankungen der Lunge, des Herz-Kreislaufsystems, im neurologischen oder psychischen Bereich liegen.

Wie ist hier dir rechtliche Situation zu bewerten: darf der AG das Betreten der Dienststelle untersagen?
Ist hier die Grenze der Zumutbarkeit für den AG erreicht, wenn es um die Frage der leidensgerechten Beschäftigung geht? Oder greift hier die schon erwähnte Neubewertung des Arbeitsplatzes?

Die Masken sollen auch länger getragen werden, wobei diese ja mit Durchfeuchtung beim sprechen Ihre Funktion schon sehr schnell verlieren. Nach meinem dafürhalten erfüllen sie also sowieso schon nach einer Stunden nicht mehr die gewünschte Funktion.

Maskenpflicht vs Dienstanweisung

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 01.05.2020, 12:12 (vor 2364 Tagen) @ Georgina

Hallo,

hier stellt sich zuerst mal die Frage, wie denn diese "Dienstanweisung" zustande gekommen ist. Wurde denn überhaupt die SBV angehört? Wurden BR/PR beteiligt?
Im BetrVG wäre diese Maßnahme als "Ordnung im Betrieb" gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 auf jeden Fall mitbestimmungspflichtig gewesen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Maskenpflicht vs Dienstanweisung

Georgina, Friday, 01.05.2020, 12:49 (vor 2364 Tagen) @ albarracin

hier stellt sich zuerst mal die Frage, wie denn diese "Dienstanweisung" zustande gekommen ist. Wurde denn überhaupt die SBV angehört? Wurden BR/PR beteiligt?
Im BetrVG wäre diese Maßnahme als "Ordnung im Betrieb" gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 auf jeden Fall mitbestimmungspflichtig gewesen.

Und wenn es abgesegnet wurde...muss dann der Einzelne trotz "Hinderungsgrund" daran teilnehmen?
Darf dieser Person verboten werden, am regulären Dienst teilzunehmen?
Die Maske dient ja dem Fremdschutz : dieser wäre nicht mehr gewährleistet. Das ist er aber sowieso nicht, wenn die Maske durchfeuchtet ist ;-)
Steht der Fremdschutz de Umfeldes über dem individuellen medizinischen Hinderungsgrund?
Könnte man über die "Schiene" Benachteiligung gehen?

Wie sieht es im Hochsimmer aus: über 30 Grad Raumtemperatur....ab wann ist das Tragen einer Maske für alle unzumutbar (also auch ohne Einschränkungen)?

Maskenpflicht vs Dienstanweisung

Cebulon, Friday, 01.05.2020, 13:27 (vor 2364 Tagen) @ Georgina

Ein AG schreibt eine Dienstanweisung, die das Tragen von Masken in den Gebäuden vorschreibt. Jetzt gibt es aber verschiedene behinderte Mitarbeiter, die sich per Attest von der Verpflichtung freistellen lassen. Gründe können ja in vielen Erkrankungen der Lunge, des Herz-Kreislaufsystems, im neurologischen oder psychischen Bereich liegen.

Hallo Georgina, da gibt’s auch FFP2-Masken mit Ventil. Die werden ja von Hygiene-Experten bspw. für Lungenkranke wie etwa Asthmatiker empfohlen, die nur schwer atmen können. Diese helfen ja zumindest recht gut für den Selbstschutz. Dafür sind sie zertifiziert und ausgelegt nach amtlichen Verlautbarungen.

Gruß,
Cebulon

Maskenpflicht vs Dienstanweisung

Georgina, Friday, 01.05.2020, 15:57 (vor 2364 Tagen) @ Cebulon

Hallo Georgina, da gibt’s auch FFP2-Masken mit Ventil. Die werden ja von Hygiene-Experten bspw. für Lungenkranke wie etwa Asthmatiker empfohlen, die nur schwer atmen können. Diese helfen ja zumindest recht gut für den Selbstschutz. Dafür sind sie zertifiziert und ausgelegt nach amtlichen


Danke, es geht aber vorwiegend um den Fremdschutz ;-)
Die Idee der Alltagsmasken ist ja, das jeder den anderen vor sich selber schützt.
Eigenschutz alleine durch eine FFP2 Maske mit Ventil schützt also den anderen so wenig, als würde man keine Maske tragen.

Eine Lösung wäre dann nur, die per Attest befreiten gar keine tragen zu lassen und den Rest FFP2 ohne Ventil. Dann wären Fremd- und Selbstschutz wieder hergestellt. Das allerdings führt natürlich zu einer immensen Belastung der anderen.

Maskenpflicht vs Dienstanweisung

Cebulon, Friday, 01.05.2020, 18:17 (vor 2364 Tagen) @ Georgina

Eigenschutz alleine durch eine FFP2-Maske mit Ventil schützt also den anderen so wenig, als würde man keine Maske tragen.

Das ist so nicht richtig: Denn die Atemluft beim Sprechen bzw. Niesen schießt m.W. nicht frontal nach vorne raus, demnach gerade nicht dem Gegenüber direkt ins Gesicht, sondern geht immer seitlich weg. Man dürfte auch weitaus weniger niesen, wenn man etwa von Heuschnupfen geplagt ist. Denn die Pollen dürften so gut wie alle weggefiltert werden per FFP2, da ja viel größer als Viren. Oder hast Du andere Infos?

Ob, wie schon für den Betriebsrat für Betriebe geschrieben, auch der Personalrat in „Dienststellen“ im öff. Dienst wie hier Mitbestimmung hat oder nur bloßes Mitwirkungsrecht, ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt im jeweiligen Personalvertretungsrecht.

Gruß,
Cebulon

Maskenpflicht vs Dienstanweisung

Monica99, Friday, 01.05.2020, 20:00 (vor 2364 Tagen) @ Georgina

Hallo, der AG ist verpflichtet alles notwendige zu unternehmen um die Beschäftigten zu schützen. Dazu kann das tragen von Masken (Schutzausstattung) erforderlich sein. Dieses kann dann als Folge sein, dass bestimmte AN nicht mehr beschäftigt werden können. Wenn dann keine andere Beschäftigung möglich ist, kann diese im ersten Schritt zu Freistellung führen.

Lese auch hier:Schutzmaske am Arbeitsplatz: Das dürfen Arbeitgeber vorschreiben

--
mfg Monica

Maskenpflicht vs Dienstanweisung

Georgina, Saturday, 02.05.2020, 10:40 (vor 2363 Tagen) @ Monica99

Hallo, der AG ist verpflichtet alles notwendige zu unternehmen um die Beschäftigten zu schützen. Dazu kann das tragen von Masken (Schutzausstattung) erforderlich sein. Dieses kann dann als Folge sein, dass bestimmte AN nicht mehr beschäftigt werden können. Wenn dann keine andere Beschäftigung möglich ist, kann diese im ersten Schritt zu Freistellung führen.

Lese auch hier:Schutzmaske am Arbeitsplatz: Das dürfen Arbeitgeber vorschreiben

Dann könnte es also auch auf Kompromisslösungen wie Homeoffice rauslaufen?
Durch das Tragen verändert sich ja schliesslich der Arbeitsplatz ....

Maskenpflicht vs Dienstanweisung

Monica99, Saturday, 02.05.2020, 13:24 (vor 2363 Tagen) @ Georgina

Hallo,

Dann könnte es also auch auf Kompromisslösungen wie Homeoffice rauslaufen?

Kann, muss aber nicht!

Durch das Tragen verändert sich ja schliesslich der Arbeitsplatz

Wie bitte, wo ändert sich der Arbeitsplatz?
Arbeiten diese auf dem Gesicht?

--
mfg Monica

Maskenpflicht vs Dienstanweisung

Georgina, Saturday, 02.05.2020, 10:43 (vor 2363 Tagen) @ Monica99

https://www.eu-schwerbehinderung.eu/index.php/33-aktuelles/3094-mundschutz-die-regeln-der-bundeslaender-fuer-menschen-mit-behinderungen?fbclid=IwAR1VKzWIc9LBORgZUG2e1pWjrbSrTzXCLOXrIoVlmp...

Wenn eine Landesverordnung Ausnahmen regelt und zulässt, kann dann der AG in seiner Dienstanweisung das Ablegen verbieten? Für mich greift hier die Normenhierarchie.
Ein Arbeitgeber kann sich dann ja eigentlich nicht darüber hinweg setzen und etwas strenger regeln, als es in einer Landesverordnung vorgesehen ist. :-|

Maskenpflicht vs Dienstanweisung

Monica99, Saturday, 02.05.2020, 13:28 (vor 2363 Tagen) @ Georgina

Hallo,

auch diese Verordnung kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht aushebeln, wenn dann andere AN geschädigt werden.

Weiter kann man ja zunehmend feststellen, dass die Verwaltungsgerichte im Zusammenhang mit Corona erlassene Verordnungen aufheben.

--
mfg Monica

Maskenpflicht vs Dienstanweisung

Georgina, Saturday, 02.05.2020, 15:45 (vor 2363 Tagen) @ Monica99

auch diese Verordnung kann das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht aushebeln, wenn dann andere AN geschädigt werden.

Zum § 106 GeWo gehört aber auch, dass Rücksicht auf Behinderungen genommen werden muss. § 164.4 SGB IX gilt sowieso.
Risikogruppen können sich schützen, indem FFP 2 (ohne Ventil) getragen wird.
Das Weisungsrecht endet aber eben auch dort, wo höherwertiges Recht ansetzt. Weisungen des AG können weder Tarifverträge noch Gesetze aushebeln. ;-)

Verzwickte Situation.

Maskenpflicht vs Dienstanweisung

Hendrik1, Niedersachsen, Sunday, 03.05.2020, 13:41 (vor 2362 Tagen) @ Georgina

Moin Moin Georgina,

ohne zu wissen, in welchem Bereich Du arbeitest, ist diese Frage nur schwer zu beantworten. generell kann man aber sagen, wenn jemand zur Risikogruppe gehört, sollte auch aus Eigenschutz geprüft werden, ob Home Office möglich ist, damit ein Ansteckungsrisiko vermindert wird. Ansonsten gilt je nach Betrieb und individueller Aufagbe auch eine Maskenpflicht, gerade wenn der Mindestabstand nicht sicher eingehalten oder in Mehrraumbüros gearbeitet wird, viel Kundenkontakt besteht, o.ä..

Daher wäre meine Empfehlung, Home Office zu prüfen. Nebenbei nicht jeder mit Lungenerkrankungen, Herz-Kreislauf-Störungen kann keine Maske tragen.

Ob der Arbeitgeber das Betreten der Dienstgebäude ohne Maske unteragen kann, hängt von der Art der Räume, des möglichen Abstansd, der Art des Betriebes und smonit des Risikos für alle Beschäftigten, für die er ja auch eine Fürsorgepfllicht hat, ab. Generell hat er ein Hausrecht.


Liebe Grüße

Hendrik

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