Beschlussaussetzung PR (Allgemeines)

Karin73, Im Norden, Wednesday, 06.05.2020, 21:12 (vor 2359 Tagen)

ich bräuchte nochmal Euern Rat.
Als SBV habe ich eine Beschlussaussetzung nach §178 Abs.4 SGB IX beim Personalrat beantragt.
Begründung hierfür ist, dass die Dienststelle ihrer Prüfpflicht nicht voll umfänglich nach §164 Abs.1 Satz 1 nachkommt und die SBV nicht beteiligt.
Der PR vertritt die Meinung, ja es ist richtig die Dienststelle müsste ihrer Prüfpflicht nachkommen, wichtiger als die Beteiligung der SBV ist aber die sofortige interne Stellenausschreibung damit die vakante Stelle schnell besetzt wird und hat der internen Stellenausschreibungen zugestimmt.Zusätzlich ist es Sache der Dienststelle die SBV zu beteiligen an der Prüfpflicht und der PR hat damit nichts zu tun.

Heute nach 7 Tagen gab es eine Sondersitzung des PR. Das ganze wurde nochmal kontrovers diskutiert. Einen neuen Beschluss gab es heute nicht da die PR Vorsitzende der Meinung ist das ich von §29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 d MBG SH. gebrauch gemacht habe.Ein neuer Beschluss soll erst in der nächsten PR Sitzung (nach weiteren 7 Tagen)erfolgen.

Das Recht zur Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates erhält die Schwerbehindertenvertretung aus § 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 d MBG SH. Dieser besagt, dass ein Beschluss des Personalrates für die Dauer von zehn Arbeitstagen auszusetzen ist, wenn die Schwerbehindertenvertretung dies beantragt, soweit durch den Beschluss wichtige Interessen der von ihr vertretenen Beschäftigten erheblich beeinträchtigt werden.

Welche Frist ist den nun richtig? Die von mir beantragten 7 Tage nach §178 Abs.4 SGB IX oder die 10 Arbeitstage nach §29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 d MBG SH.
Sollten es die 7 Tage sein, ist damit jetzt die Frist erloschen für einen neuen Beschluss
und der alte gilt automatisch als Zugestimmt?

Beschlussaussetzung PR

WoBi, Thursday, 07.05.2020, 08:51 (vor 2358 Tagen) @ Karin73

Hallo Karin73,

für die Personalräte der Landesbehörden / -ämter gilt das jeweilige Personalvertretungsgesetz. Der Personalrat hat einen Beschluss gefasst und dieser wurde von der SBV ausgesetzt. Damit liegt der "Ball" wieder im Bereich des PR und damit unter seinen gesetzlichen Regelungen. Es gelten damit dessen Fristen.

Also keine Zustimmungsfiktion nach 7 Tagen.
Dies ist in § 178 Abs. 4 SGB IX mit "Erachtet sie einen Beschluss des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen schwerbehinderter Menschen oder ist sie entgegen Absatz 2 Satz 1 nicht beteiligt worden, wird auf ihren Antrag der Beschluss für die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an ausgesetzt; die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsrechts über die Aussetzung von Beschlüssen gelten entsprechend. Durch die Aussetzung wird eine Frist nicht verlängert." geregelt

Dies führt z.B. in Bayern dazu, dass bei nicht dringlichen Angelegenheiten (also z.B. keine fristlose Kündigung) die Fristen automatisch verlängert werden, wenn der oberste Dienstherr sofort informiert wird.
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27342

Tipp:
Eine Aussetzung nicht nur nach dem § 178 Abs. 4 Satz 2 SGB IX aussetzen, sondern immer "in Verbindung mit (i.V.m.)" den jeweiligen Spiegel des Betriebs- oder Personalrates verbinden.
Beispiel: Die SBV setzt gemäß § 178 Abs. 4 Satz 2 SGB IX i.V.m. § 29 Abs. 1 MBG SH den Beschluss xxx vom xx.xx.xxxx aus. Eine ausführliche Begründung folgt.

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Gruß
Wolfgang

Beschlussaussetzung PR

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 07.05.2020, 12:46 (vor 2358 Tagen) @ WoBi

Hallo,

ergänzend zu WoBi möchte ich noch anmerken, daß es in so einem Fall sinnvoll ist, von beiden Aussetzungen Gebrauch zu machen - ggü. dem AG und ggü. dem PR. Das ist auch absolut zulässig.

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&Tschüß

Wolfgang

Beschlussaussetzung PR

Karin73, Im Norden, Thursday, 07.05.2020, 13:03 (vor 2358 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ergänzend zu WoBi möchte ich noch anmerken, daß es in so einem Fall sinnvoll ist, von beiden Aussetzungen Gebrauch zu machen - ggü. dem AG und ggü. dem PR. Das ist auch absolut zulässig.

Das würde also heißen das ich nach der Aussetzung vom PR (die erfolglos bleiben wird ,es wird nach 10 Tagen kein anderes Ergebnis rauskommen) danach noch die Möglichkeit habe die Maßnahme vom Arbeitgeber auszusetzen?

Beschlussaussetzung PR

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 07.05.2020, 13:20 (vor 2358 Tagen) @ Karin73

Hallo,

nein, das heißt es wahrscheinlich nicht (mehr), da Du damit wohl zu lange gewartet hast. Die Aussetzung und damit die Einforderung der gesetzlichen Rechte ggü. dem AG muß schon relativ zeitnah nach Kenntnisnahme erfolgen.

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&Tschüß

Wolfgang

Beschlussaussetzung PR

Monica99, Thursday, 07.05.2020, 16:40 (vor 2358 Tagen) @ albarracin

Hallo, ergänzend. Sofern man einen Beschluss des BR/PR aussetzt der eine Maßnahme des AG betrifft, sollte man SOFORT dieses dem AG mitteilen und diesen darauf hinweisen, dass auf Grund der Aussetzung der AG seine Maßnahme auch nicht umsetzen darf. Sofern der AG hier die SBV nicht gem SGB IX beteiligt hat, die Beteiligung, mit Hinweis auf den Verstoß gegen das SGB IX einfordern.

Eine Aussetzung eines BR/PR Beschlusses muss ja nicht zwingend einen Verstoß gegen die AG Pflicht der Beteiligung der SBV voraussetzen. Es kann ja auch sein, dass man "nur" in dem Beschluss ( Art /Inhalt) des BR/PR ein rechtliches Problem hat, weil er Rechte/ berechtigte Interessen der Schwerbehinderte verletzt.

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mfg Monica

Beschlussaussetzung PR

Karin73, Im Norden, Friday, 08.05.2020, 22:47 (vor 2357 Tagen) @ Monica99

Vielen Dank für Eure Antworten. Inzwischen hat der AG seine Prüfpflicht nachgeholt und die SBV beteiligt.
Ist damit nun die Beschlussaussetzung automatisch aufgehoben oder muss die SBV den Antrag jetzt zurück ziehen?
Gruß Karin 73

Beschlussaussetzung PR

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 09.05.2020, 12:33 (vor 2356 Tagen) @ Karin73

Hallo,

auch wenn der AG die Maßnahme (ggfs. nach kurzem Abwarten) bei Schweigen der SBV vollziehen kann, ist eine kurze Mitteilung der SBV an den AG im Interesse künftiger Zusammenarbeit empfehlenswert.

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&Tschüß

Wolfgang

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