persönliches Budget vs. Pflegegrad (Allgemeines)
Hallo,
ein Mitarbeiter bat mich heute um „Rat“ zu folgendem Problem:
Der Mitarbeiter bezieht als schwerbehinderter Mensch ein „persönliches Budget gemäß § 57 SGB XII“ als monatliche Zahlung durch das Sozialamt.
Nun wurde im bei seiner REHA angeraten, einen Pflegegrad zu beantragen.
Laut Aussage des behandelnden Arztes und des Sozialdienstes der REHA-Klinik steht ihm der Pflegegrad 2 zu.
Nun zu seiner Frage:
Stehen dem Mitarbeiter beide Leistungen zu oder verliert er das persönliche Budget wenn er den Pflegegrad 2 erhält?
Beides sind ja ggf. finanzielle Leistung.
Nur das eine vom Sozialamt und das andere von der Pflegekassen!?
Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
LG