persönliches Budget vs. Pflegegrad (Allgemeines)

garda, Berlin, Thursday, 28.05.2020, 12:39 (vor 1423 Tagen) @ DD

Der Mitarbeiter bezieht als schwerbehinderter Mensch ein „persönliches Budget gemäß § 57 SGB XII“ als monatliche Zahlung durch das Sozialamt.
Nun wurde im bei seiner REHA angeraten, einen Pflegegrad zu beantragen.
Laut Aussage des behandelnden Arztes und des Sozialdienstes der REHA-Klinik steht ihm der Pflegegrad 2 zu.
Nun zu seiner Frage:
Stehen dem Mitarbeiter beide Leistungen zu oder verliert er das persönliche Budget wenn er den Pflegegrad 2 erhält?
Beides sind ja ggf. finanzielle Leistung.
Nur das eine vom Sozialamt und das andere von der Pflegekassen!?

Hallo,

ein Blick ins Gesetz ergibt:

§ 57 SGB XII Persönliches Budget
Leistungsberechtigte nach § 53 erhalten auf Antrag Leistungen der Eingliederungshilfe auch als Teil eines Persönlichen Budgets. § 29 des Neunten Buches ist insoweit anzuwenden.

Pflegegeld hat wie alle anderen Leistungen der Pflegekasse mit Eingliederungshilfe erstmal gar nichts zu tun. Beide Leistungen können parallel bezogen werden. Es sei denn:

§ 29 SGB IX Persönliches Budget
(1) Auf Antrag der Leistungsberechtigten werden Leistungen zur Teilhabe durch die Leistungsform eines Persönlichen Budgets ausgeführt, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei der Ausführung des Persönlichen Budgets sind nach Maßgabe des individuell festgestellten Bedarfs die Rehabilitationsträger, die Pflegekassen und die Integrationsämter beteiligt. Das Persönliche Budget wird von den beteiligten Leistungsträgern trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht. Das Persönliche Budget kann auch nicht trägerübergreifend von einem einzelnen Leistungsträger erbracht werden. Budgetfähig sind auch die neben den Leistungen nach Satz 1 erforderlichen Leistungen der Krankenkassen und der Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen und als Geldleistungen oder durch Gutscheine erbracht werden können. An die Entscheidung sind die Leistungsberechtigten für die Dauer von sechs Monaten gebunden.

Es kommt also darauf an, was beantragt wird. Man kann Leistungen der Pflegekassen in das persönliche Budget einbeziehen oder nicht. Hier wäre eine unabhängige Beratung nützlich, denn es ist entscheidend festzulegen, welche Leistungen sinnvoll und zielführend sind.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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