... ist nicht ersichtlich, daß diese Dienststelle so einen "Anschluß" an die PR-Wahl beschlossen hat.
... „diese Dienststelle“ ist keine selbständige Dienststelle mehr, da sie das genaue Gegenteil ja 2020 beschlossen hat, sondern nur noch Teil der Dienststelle (x+y) und des gemeinsamen Wahlbezirks (x+y). Einen Wahlbezirk y und Vertretungsbezirk y und eine Dienststelle y gibt es nicht mehr - da per Beschluss 2020 wahlrechtlich untergegangen.
Die Annahme, dass die Außenstelle y in Bbg. weiterhin wahlrechtlich eine „Dienststelle“ sei, halte ich eher für gewagt. Eine solche Fiktion („gelten als selbständige Dienststellen“) sehe ich nicht laut § 6 Abs. 3 BPersVG, weil ja ein eigener selbständiger öPR (nur) für Brandenburg per Belegschaftsbeschluss mit der qualifizierten Mehrheit von allen wahlberechtigten Beschäftigten gerade nicht zustande kam für diese vierjährige PR-Wahlperiode 2020 bis 2024.
Nur darüber und über sonst nichts kann die Belegschaft beschließen, als „selbständige Dienststelle“ personalvertretungsrechtlich zu gelten oder wie hier eben nicht („Viele Mitarbeiter der Außenstelle im Land Brandenburg wollten keinen öPR ... Die Mehrheit der Beschäftigten wollten keinen öPR mehr, dies erfolgte in einer Abstimmung“) für die nächste PR-Wahl nach klarer Ermächtigung in § 6 Abs. 3 BPersVG. Dort ist nirgends die Rede von einer solchen gesetzlichen Option, gleichzeitig über irgendeinen Anschluss zu beschließen, oder? Zur Dienststelle als Wahlbezirk und Nebenstellen und andere Teile von Dienststellen vgl. grdl. LPK-SGB IX, § 177 Rn. 31/32.
Gibt es diesen Beschluß aber nicht, dann gibt es auch keine "Sperre" für die Wahl einer eigenständigen SBV - auch ohne örtlichen PR. Hier müßte die Threadstarterin noch für Klarheit sorgen.
Wer hat Erfahrungen mit der SBV-Wahlpraxis in Bundesbehörden wie hier im Zusammenhang mit § 6 Abs. 3 BPersVG. Gibt’s zu obiger spannenden Schlussfolgerung (keine „Sperre“ für separate SBV-Wahl für Außenstelle in Brandenburg) im Forum noch andere Meinungen, Argumente, Quellen? Mir leuchtet jedenfalls eine solche Annahme momentan nicht ein, da für mich weder plausibel noch logisch.
Gruß,
Cebulon