Unterrichtungs- und Anhörungsrechte (Allgemeines)

makabena, Friday, 14.08.2020, 09:12 (vor 1323 Tagen)

Hallo zusammen,

Frage : ein Personalrat (öD) muss bei einer Planung von Neu, Um- und Erweiterungsbauten bzw Anmietung von Diensträumen "rechtzeitig" angehört werden.
Gem § 178 (3) SGB IX muss der Arbeitgeber die SBV in allen Angelegenheiten, die einzelne oder sb Menschen als Gruppe betreffen nach Abs. 2 " unverzüglich und umfassend" unterrichten und vor Entscheidung anhören.

Wie ist die Sachlage dann bei den o.g. Baumassnahmen ? Hier kann es unter Umständen ja auch hinsichtlich Barrierefreiheit usw. um sb Menschen gehen....:-|


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