Unterrichtungs- und Anhörungsrechte (Allgemeines)
Hallo zusammen,
Frage : ein Personalrat (öD) muss bei einer Planung von Neu, Um- und Erweiterungsbauten bzw Anmietung von Diensträumen "rechtzeitig" angehört werden.
Gem § 178 (3) SGB IX muss der Arbeitgeber die SBV in allen Angelegenheiten, die einzelne oder sb Menschen als Gruppe betreffen nach Abs. 2 " unverzüglich und umfassend" unterrichten und vor Entscheidung anhören.
Wie ist die Sachlage dann bei den o.g. Baumassnahmen ? Hier kann es unter Umständen ja auch hinsichtlich Barrierefreiheit usw. um sb Menschen gehen....