Unterrichtungs- und Anhörungsrechte (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 14.08.2020, 10:21 (vor 1352 Tagen) @ makabena

Hallo,

hier geht es nicht nur "u.U." um Belange schwerbehinderter/gleichgestellter Menschen, sondern ganz konkret in zweierlei Hinsicht.

1.
Sind aktuell von den Planungen schwerbehinderte Beschäftigte betroffen? Haben diese evtl. spezielle Ansprüche in Bezug auf ihre Arbeitsstätte?

2.
Ist für die Zukunft die Barrierefreiheit in multipler Weise sichergestellt bzw. ist eine evtl. Nachrüstung optional berücksichtigt? Gilt für den AG das BGG und hält er auch diese Vorgaben ein ?

Das muß eine SBV prüfen können und deswegen ist auch die "besondere Betroffenheit" gegeben.

--
&Tschüß

Wolfgang


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