Stellvertretung während der Pandemie (Stellvertreter/in)

StephanT, Monday, 14.09.2020, 21:29 (vor 1319 Tagen)

Hallo zusammen,

wenn die SBV selbst zur Risikogruppe zählt und die physische Teilnahme an Sitzungen aus fachärztlicher und betriebsärztlicher Sicht abgeraten wird, gleichzeitig die SBV jedoch mehrfach um die Möglichkeit der digitalen Teilanahme gebeten hat, dies jedoch abgelehnt wurde, gilt dann die SBV automatisch als verhindert und übernimmt die Stellv. automatisch die Aufgaben der SBV? Die SBV hat jedoch durch Ihre E-Mails und Telefonate mehrfach deutlich gemacht, dass sie erreichbar ist. Muss die SBV physisch anwesend sein, um Ihre Aufgaben wahrzunehmen und zu erfüllen?
Welche Erfahrungen gibt in dieser ausergewöhnlichen Zeit (Pandemie)?
Im Voraus vielen DANK für eure/Ihre Rückmeldung


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