Stellvertretung während der Pandemie (Stellvertreter/in)

WoBi, Tuesday, 15.09.2020, 17:50 (vor 1319 Tagen) @ StephanT

Hallo StephanT,

ist "mobile Arbeit" z.B. mit Remotezugang zu den Mailpostfächer und Arbeitsablagen bei euch im Betrieb üblich?
Wird dieser elektronischer Weg z.B. für die Arbeit im "Homeoffice" durch die KollegInnen verwendet?
Setzt der BR ein Videokonferenzsystem für die BR-Sitzung ein und sind die BR-Mitglieder mit der entsprechenden Technik ausgestattet?
Besteht bereits ein Remotezugang z.B. durch ein cytrix-Zugang, VPN-Zugang, Microsoft Server und virtuelle PC´s
Nutz der Arbeitgeber in seiner Führungsebene selbst derartige Techniken?
Kann das Telefon im Büro auf ein Handy / Festnetznummer umgeleitet werden?

Je mehr diese Fragen mit "ja" beantwortet werden, umso mehr besteht ein Anspruch auf die gleiche Ausstattung und Nutzungsmöglichkeit für die SBV-Arbeit.
Rechtsgrundlage: § 179 Abs. 9 i.V.m. der Kostentragung nach § 179 Abs. 8 SGB IX.

Die Erforderlichkeit der technischen Ausstattung als Geschäftsbedarf der SBV durch Beschluss feststellen und beim Arbeitgeber mit Fristsetzung einfordern.
Wenn der Arbeitgeber es dann nicht bereitstellt, kann dies im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchgesetzt werden.

Gleicher Beschluss als GSBV, denn auch hier wird der GBR "remote" arbeiten. Denn nicht alle Mitglieder dieses Gremiums werden am selben Arbeitsort tätig sein, sondern verteilte Mitglieder örtlicher BR sein.

Stehen dir diese Arbeitsmittel nicht bereits als BR zur Verfügung?

--
Gruß
Wolfgang


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