Protokoll (Umgang mit BR / PR)

WoBi, Tuesday, 15.09.2020, 17:22 (vor 1317 Tagen) @ Line

Hallo Line,

das mit dem Protokoll ist z.B. im BayPVG unter Artikel 41 - Niederschrift geregelt. Dort hat die SBV ein Anrecht auf einen Abdruck der Niederschrift, aber nur wenn die SBV an der Sitzung teilgenommen hat.

Den letzten Halbsatz ist insbesondere wegen der Querinformation zwischen PR und SBV fragwürdig, aber gesetzlich halt so vorgegeben. Die Sinnhaftigkeit dieser Einschränkung könnte hinterfragt werden.

Tipp 1: In der jeweilige Rechtsgrundlage für "deinen" PR nachlesen.
Tipp 2: Im Profil die Informationen z.B. welches Landesrecht / BPersVG zu Anwendung kommt ergänzen.

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Gruß
Wolfgang


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