Gefährdungsbeurteilung und die SBV (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 22.09.2020, 09:58 (vor 1283 Tagen) @ Wauzi32

Moin Moin Wauzi,

welche Gefährdungsbeurteilung meinst Du?
Die wegen psychischer Belastungen, die der Arbeitgeber durchführen muss, oder eine konkrete Begehung zur Gefährdungsbeurteilung eines bestimmten Arbeitsplatzes?

Wenn Schwerbehinderte betroffen sind, ist meine Antwort ein entschiedenes Jein. Der Arbeitgeber hat uns zu unterrichten und anzuhören. Am leichtesten und ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand für ihn selbst macht er das, wenn er uns zu dem jeweiligen Termin direkt mitnimmt. Alles andere sorgt für Nachfragen und Zeit- bzw. Reibungsverluste.

Wenn Schwerbehinderte uns dabei haben wollen, würde ich immer die Teilnahme einfordern.

Dieses Argument zieht oft auch beim Arbeitgeber.

Liebe Grüße

Hendrik


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