Gefährdungsbeurteilung und die SBV (Allgemeines)
Hallo,
folgende Frage: hat die SBV das Recht bei der Gefährdungsbeurteilung dabei Zusein?
Ich würde sagen JA den hier beziehe ich mich auf § 164 SGB IX Abs. 4 und § 178 SGB IX Abs.1 Nr. 1.
Meine Arbeitssicherheitskraft sagt Nein.
Könntet ihr mir helfen?
Hallo,
wie begründet denn Deine Fasi das?
Hast Du Deine Fasi mal auf § 4 Nr. 6 ArbSchG
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__4.html
hingewiesen?
Unter diese Norm fallen selbstverständlich auch schwerbehinderte/gleichgestellte AN (HK-ArbSchR/Blume/Faber, § 4 ArbSchG Rn 105ff), bei denen die SBV gem. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zu beteiligen ist.
Im Übrigen sind natürlich auch Gefährdungsbeurteilungen Thema des ASA, bei dem die SBV gem. § 178 Abs. 4 Satz 1 SGB IX ebenfalls zwingend zu beteiligen ist.
--
&Tschüß
Wolfgang