Fortbildungsvertrag (Seminare / Fortbildung)

WoBi, Tuesday, 22.09.2020, 17:12 (vor 1283 Tagen) @ Hansmann

Hallo Hansmann,

ich möchte nach § 179 Abs.4 Satz 3 eine Fortbildung besuchen.

"möchte" oder ist das Seminar erforderlich? :-P
1. Hat die SBV beschlossen, dass die Vertrauensperson "Hansmann" das Seminar X besucht und dabei die Erforderlichkeit festgestellt, die Wirtschaftlichkeit geprüft und die Belange des Arbeitgebers berücksichtigt?
2. Und den Arbeitgeber mit Fristsetzung aufgefordert, die Kostenübernahme zu erklären?

Der Arbeitgeber möchte mit mir einen Fortbildungsvertrag abschließen in dem ich mich verpflichte, sollte ich in den nächsten sechs Monaten den Arbeitsplatz kündigen, ich anteilig die Kosten der Fortbildung zu tragen habe.

Der Arbeitgeber hat die Kosten der SBV nach § 179 Abs. 8 SGB IX zu tragen. Ein Abschluss eines Fortbildungsvertrages bedarf es nicht. Die SBV beschließt das Seminar und teil frühzeitig den Beschluss dem Arbeitgeber mit. Dies sollte so frühzeitig erfolgen, dass der Arbeitgeber noch disponieren (Abkömmlichkeit) kann und die SBV ggf. das Arbeitsgericht anrufen kann.

Darf er das, bzw, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?

Frag einfach den Arbeitgeber! ;-)
Derartiges ist m.E. nicht für Interessensvertretungen gegeben.

--
Gruß
Wolfgang


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