Vorsicht beim Kandidaten googeln! - Der Algorhitmus kann in die Irre führen (Einstellung)

DSBV, München, Thursday, 24.09.2020, 13:46 (vor 1303 Tagen)

Weil es mir heute gerade untergekommen ist, und ich es für ein wichtiges Thema halte, möchte ich kurz schildern, was ich heute erlebt habe:

Vor dem Vorstellungsgespräch eines schwerbehinderten Kandidaten (der dann zwar ohnehin unentschuldigt fehlte...), warf der Personalchef in die Runde, eine Kollegin habe den Namen gegoogelt, und dabei habe ihr die Autovervollständigung in der Google-Suchleiste "AGG Hopper" vorgeschlagen. Damit wäre er eigentlich bei allen von uns durchgefallen gewesen.

Ich habe besagten Kandidaten später selbst gegoogelt und die Ergebnisse geprüft. Es ist richtig, dass die Auto-Vervollständigung die Wortfolge „AGG Hopper“ anbietet, doch in den Ergebnissen finden sich keinerlei Anhaltpunkte, die diese Zuschreibung erhärten könnten. Meist handelt es sich um Seiten, die, „Vorname“ „Nachname“ und „AGG“ enthalten, jedoch ohne Zusammenhang zueinander. „Hopper“ konnte ich gar nicht entdecken.

Es ist auch durchaus denkbar, dass (z.B. von anderen Personalabteilungen beim Kandidatencheck) diese Wortfolge einfach nur mehrfach in Google eingegeben wurde, zu Recherchezwecken oder möglicherweise sogar, um der Person zu schaden, sodass der lernende Algorhitmus von Google diese Ergänzung vorgeschlagen hat.

S.a.: https://www.spiegel.de/netzwelt/web/google-suchvorschlaege-was-das-bgh-urteil-bedeutet-a-899751.html

Dies zeigt, dass auf Google wenig Verlass ist, und derartige unbewiesene Zuschreibungen höchst unfair sein können. Schwerbehinderte BewerberInnen stünden so von Vorneherein unter einem sehr unguten Verdacht.

Dies habe ich der Personalabteilung auch mitgeteilt. Also, aufgepasst bei Google&Co!

DSBV


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