Arbeitszeitmodell eZeit (Freistellung)

WoBi, Monday, 28.09.2020, 16:25 (vor 1311 Tagen) @ Molto34

Hallo Molto34,

eine Dienstvereinbarung wirkt unmittelbar und zwingend für den Geltungsbereich der Vereinbarung. Gehörst du dem Personenkreis dieser Vereinbarung an, dann kommt die Dienstvereinbarung zur Anwendung.
Das mit

Es sollen dort auch Gründe für Abwesenheiten eingetragen werden.

verstehe ich nicht ganz. Soll damit z.B. ganztägiger Gleitzeitabbau, Urlaub, Dienstgang, Dienstreise ... angegeben werden? Wo läge hier das Problem für die SBV? Vor allem, wenn diese Information nicht allgemein zugänglich ist.
Es ist sicher nicht zu erfassen, dass die Beratung von Frau X in der Zeit von xx:xx bis xx:xx durchgeführt wird oder ein Dienstgang in die Außenstelle XXX für die Arbeitsplatzbesichtigung von Herr Y erfolgt.

Du gehst in das Amt, betätigt die Zeiterfassungseinrichtung für anwesend/kommend und gehst deiner ehrenamtlichen Tätigkeit nach. Dies entsprechend den Regelungen der kommenden Dienstvereinbarung.
Als SBV nimmst du an den Sitzungen des PR teil und dort ist die DV ein Tagesordnungspunkt. Es geht hier um die Regelung der Arbeitszeit und es besteht zwingende Mitbestimmung. Die SBV kann über den PR versuchen auf die Dienstvereinbarung Einfluss zu nehmen, um z.B. behinderungsbedingte Regelungen zu erreichen. Wie kann die Erfassung von sehbehinderten Personen erfolgen, mit den Geräten die einen "Touchscreen" haben? - Thema Barrierefreiheit
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Gruß
Wolfgang


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