Prüfung der Dienstfähigkeit während einer laufenden Wiedereingliederung (Allgemeines)

Watzl, Friday, 02.10.2020, 15:23 (vor 2210 Tagen) @ albarracin

Noch ein Gedanke dazu:
der Kollege ist nicht im Krankenstand. Es gibt auch keine Anzeichen, dass er den Dienst gar nicht mehr oder nur eingeschränkt leisten kann.
Das Ansinnen des Diesntherrn ist: wenn z.B. eine Teildienstfähigkeit festgestellt wird, dann kann er für den Kollegen Ersatz einstellten.
Es ist also nicht die Führsorge, die ihn leitet, sondern seine Arbeitsorganisation (hier Schule).

Der Kollege versteht auch gar nicht, weshalb der Gang zumAmtsarzt gerade jetzt erfolgen soll, wo er mit der Wiedereingliederung doch wieder zurück in den Job ist. Er will zurück in den Job. Nur braucht es halt nach der Krankheit einen weichen Übergang.
Der Dienstherr hat außer den Krankheitstagen keinen Hinweis darauf, dass die Dienstfähigkeit angezweifelt werden könnte. Die Krankheit ist überwunden. Es geht nur um den Weg zurück in den Job.


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