Prüfung der Dienstfähigkeit während einer laufenden Wiedereingliederung (Allgemeines)
Hallo,
der Beamte könnte sich auch in seiner Selbstwahrnehmung täuschen. Da wäre er nicht der Erste. Und Du als SBV solltest Dich auch nicht zu sehr auf diese Selbstwahrnehmung verlassen.
Es ist das gute Recht eines AG, sich selbst ein möglichst objektives Bild von der Leistungsfähigkeit seiner AN zu machen. Dafür sind nun mal Betriebsärzte da. Ich glaube nicht, daß das im Beamtenrecht wesentlich anders ist.
Es würde dem Beamten wie auch jedem AN durchaus nutzen, wenn durch eine derartige Untersuchung die Leistungsfähigkeit zweifelsfrei bestätigt wird.
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&Tschüß
Wolfgang