Nachrücken nicht gewählter Kandidaten (Wahlen)

garda, Berlin, Tuesday, 06.10.2020, 13:54 (vor 1297 Tagen) @ Alter Hase

Situation: Es scheidet die Vertrauensperson vorzeitig aus dem Amt aus. In diesem Fall rücken automatisch die gewählten Stellvertreter der Reihenfolge nach auf. Der bisherige erste Stellvertreter tritt somit an die Stelle der bisherigen Vertrauensperson. Was ist nun aber mit damaligen Wahlkandidaten, die aufgrund der damaligen begrenzten Anzahl der vom Wahlvorstand fest gelegten, zu wählenden Stellvertreteranzahl, nicht gewählt wurden.
Diese ehemaligen Wahlkandidaten rücken in diesem Fall nicht auf.

Genau so ist es. Wer nicht als Stellvertreter gewählt wurde, egal warum, kann auch nicht nachrücken sondern bleibt Wahlbewerber.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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