Datenschutz von Sozialdaten (Umgang mit BR / PR)
» Darf ich über die Behinderung reden. Ich kann es mir nicht vorstellen, denn das könnte ganz schöne Nachteile für den Betroffenen bedeuten>
Der von Schwerbehindertenvertretungen und den Integrationsteams einzuhaltende Datenschutz ist von ausschlaggebender Bedeutung insbesondere beim Eingliederungsmanagement (§ 84 Abs. 2 SGB IX), da es hier vielfach um besonders sensible, zur Intimsphäre gehörende Sozialdaten der Betroffenen geht.
Ausführliche Infos zum Datenschutz mit grafischer Veranschaulichung unter
www.iqpr.de/iqpr/download/foren/B3-2006.pdf#page=4
www.lwl.org/abt61-download/PDF/broschueren/BEM_12_2005.pdf#page=21
» Wie löst ihr dieses Problem mit der Verschwiegenheit über Behinderungen vor dem BR oder seid ihr zum BR ganz offen, weil auch er verschwiegen sein muss>
Die Frage der Schweigepflicht bei der Zusamenarbeit zwischen SBV und BR/PR, bei denen allesamt ein gemeinschaftliches Verschwiegenheitsgebot besteht, ist gesetzlich geregelt in § 96 Abs. 7 Satz 3 SGB IX.