Aussetzung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 20.10.2020, 12:55 (vor 2192 Tagen) @ Vertigo

Hallo,

der AG hat also einen Verstoß gegen die Prüfpflicht nach § 164 Abs. 1 SGB IX begangen und Du hast das jetzt über den Betriebsausschuss mitbekommen?

Es stellt sich aufgrund Deiner Schilderung die Frage, was Du damit erreichen willst, wenn Du eine Aussetzung ggü. dem AG gem. §178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX "verzögerst"?
Was spricht dagegen, jetzt sofort nach Kenntnisnahme des AG-Verstosses auszusetzen und den AG aufzufordern, diese Prüfung ernsthaft unter Beteiligung der SBV durchzuführen?
Solange die Prüfung nicht vollständig abgeschlossen ist, bezieht sich die Aussetzung natürlich auch auf das Mitbestimmungsverfahren zur Versetzung.

Ob eine Ausschreibung stattfinden muß, hängt natürlich von den existierenden betrieblichen Regelungen für Stellenbesetzungsverfahren ab. Falls es dazu Regelungen zwischen den Betriebsparteien gibt, ist es Sache des BR, eine Ausschreibung einzufordern und ggfs. zu erzwingen - es sei den, es wäre in einer Inklusionsvereinbarung geregelt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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