Bestellung Wahlvorstand (Wahlen)

Norddeutscher, Thursday, 20.07.2006, 09:20 (vor 6501 Tagen)

Hallo!
Wir wollen erstmalig eine SchbV wählen. Wir haben im gesamten Bundesgebiet Filialen, die per TV zu einem Betrieb zusammengefasst sind. Das bedeutet für mich, dass wir das förmliche Wahlverfahren anwenden müssen. Verstehe ich das richtig, dass wir zwar keine Wahlversammlung zur Wahl der SchwbV durchführen dürfen, obwohl wir weniger als 50 Wahlberechtigte haben, wir aber eine Wahlversammlung durchführen müssen, um den Wahlvorstand zu benennen> Das ist doch unsinnig, oder> Ist das tatsächlich die einzige Möglichkeit> Oder hat der BR das Recht einen Wahlvorstand zu benennen, analog zur BR-Wahl>
Vielen Dank im Voraus.


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