Bestellung Wahlvorstand für SBV-Wahl (Wahlen)
» Hat der BR das Recht einen Wahlvorstand zu benennen, analog zur BR-Wahl>
Nein! Der Wahlvorstand kann nur von einer amtierenden SBV bestellt werden und auch nur dann, wenn sie die 8-Wochen-Frist einhält (§ 1 Abs. 1 SchwbVWO). Der BR/PR ist dazu nicht befugt. Er kann lediglich zu einer Versammlung, in der der Wahlvorstand von den Wahlberechtigten gewählt wird, einladen (§ 1 Abs. 2 Satz 2 SchwbVWO). Um eine solche Versammlung kommt man nicht herum, wenn noch keine örtliche SBV oder noch keine Gesamt-SBV existiert. Das ist die Rechtslage.