Bestellung Wahlvorstand für SBV-Wahl (Wahlen)

Wolfgang E., Thursday, 20.07.2006, 16:44 (vor 6500 Tagen) @ Norddeutscher

» Hat der BR das Recht einen Wahlvorstand zu benennen, analog zur BR-Wahl>

Nein! Der Wahlvorstand kann nur von einer amtierenden SBV bestellt werden und auch nur dann, wenn sie die 8-Wochen-Frist einhält (§ 1 Abs. 1 SchwbVWO). Der BR/PR ist dazu nicht befugt. Er kann lediglich zu einer Versammlung, in der der Wahlvorstand von den Wahlberechtigten gewählt wird, einladen (§ 1 Abs. 2 Satz 2 SchwbVWO). Um eine solche Versammlung kommt man nicht herum, wenn noch keine örtliche SBV oder noch keine Gesamt-SBV existiert. Das ist die Rechtslage.


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