Arbeitsplatz (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 26.10.2020, 15:32 (vor 2186 Tagen) @ MonikaSBV

Moin Moin Monika,

1. hat dieser Betrieb eine SBV? Falls nicht, gibt es eine Personalvertretung?
Falls eine von den beiden Fragen mit Ja zu beantworten ist, soll Dein Mann auf § 164,4 SGB IX hinweisen. Dies gilt erst recht, wenn der Arbeitsplatz mit Unterstützung des Integrationsamts ausgestattet wurde. Ansonsten könnte es sein, dass er den behinderungsbedingten Bedarf durch fachärztliches Attest geltend machen muss und damit die Betriebsärzte aufsuchen darf.

Gibt es beides nicht, dann muss er dieses selber geltend machen und auf den § 164,4 behinderungsbedingte Arbeitsplatzausstattung hinweisen.

Hinzu kommt, dass er ein Recht hat auf eine behinderungsbedingte Beschäftigung, soweit es dem Arbeitgeber zumutbar ist. Daher ist es so, dass, wenn der Arbeitgeber ihm keine Arbeit gibt, er diesen darauf hinweisen kann, dass er bei Gefährdung des Arbeitsverhältnisses ein Präventionsverfahren nach § 167,1 SGB IX durchführen muss. Dieses kann, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er für diese Behinderung keinen Arbeitsplatz hat, allerdings mit der Kündigung enden, wenn das Verfahren negativ ausgeht. Daher muss er abwägen, ob dieses Risiko bei ihm in seiner Firma besteht, oder es genug Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung gibt. Davon würde ich abhängig machen, ob ich schlafende Hunde wecken würde.

Liebe Grüße

Hendrik


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