Arbeitsplatz (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 26.10.2020, 16:40 (vor 2186 Tagen) @ Wauzi32

Hallo,

das hier

Wenn der Arbeitsplatz auf ihn zugeschnitten wurde darf er die Sachen an seinen neuen Arbeitsplatz mitnehmen.

ist so pauschal mißverständlich.

Nur wenn die Ausstattung für den AN persönlich als Hilfsmittel bzw. LTA-Leistung bewilligt wurde, sind sie Eigentum des AN.
Wurde die Ausstattung für den AG bewilligt, ist die rechtliche Lage nicht so eindeutig.

--
&Tschüß

Wolfgang


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