Besteht Einladungspflicht? (Einstellung)

kraemerchen, Frankfurt, Thursday, 05.11.2020, 06:30 (vor 1260 Tagen)

Guten Morgen,

folgende Sachverhalte:

zwei mit Sachrgund befristete Schwerbehinderte haben sich auf eine Stelle bei uns, die nicht explizit intern ausgeschrieben wurde, dafür aber extern mind. über die BA in deren Jobbörse und es seitens der BA auch Vermittlungsvorschläge gibt, beworben.

"Lustigerweise" haben beide nach der Bewerbung gekündigt, da sie wohl bei einem anderen AG je eine attraktivere Stelle gefunden haben. Ob längere Befristung oder unbefristet ist nicht sicher, spielt für die kommende Frage aber sicherlich keine Rolle!?

Der eine Schwerbehinderte hat in seiner Bewerbung nochmal explizit seine Schwerbehinderung angegeben, der andere nicht. Jeweils liegt eine unbefristete Schwerbehinderung vor, was dem AG jeweils bekannt ist. Der zweite Bewerber hat sich sonst nur auf die bereits vorliegenden Daten berufen, an denen sich nichts geändert hat.

In welchem Fall besteht bitte warum Einladungspflicht? Doch "nur" im Fall mit der Angabe, da man doch bei jeder Bewerbung, egal ob intern oder extern, seine Schwerbehinderung explizit mitteilen muss, oder!?

Die Kündigung dürfte wohl kein Grund für Nichteinladungen sein, da es sich um eine unbefristete Stelle mit 30 Stunden und mit 9 Stunden befristet handelt, auf die die sich beworben haben?

Dankeschön.

LG


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