Zutritt Bürogebäude Pandemie (Allgemeines)
Der Arbeitgeber hat mit dem BR eine Pandemie-BV verfasst, in der das mobile Arbeiten geregelt wird.
Der Zutritt ist für die Beschäftigten nur unter Auflagen möglich, es soll verstärkt mobil gearbeitet werden.
Das Arbeiten am gewohnten Arbeitsplatz muss per e-Mail jeweils eine Woche vorher angekündigt werden.
Muss ich mich als SBV analog der Kollegen beim Arbeitgeber anmelden oder darf ich ohne Ankündigung wie der Betriebsrat die Büroräume aufsuchen?
Mein Vorgesetzter und ich sind hier unterschiedlicher Meinung.
Gruß
Andreas