Zutritt Bürogebäude Pandemie (Allgemeines)
Hallo,
durch eine BV kann nicht rechtswirksam in die gesetzlichen Rechte der SBV eingegriffen werden.
Die SBV ist wie BR oder PR in erster Linie eine Präsenzvertretung, d.h., sie muß zumindest während der normalen Arbeitszeiten für die beschäftigten AN erreichbar sein und sie muß ggfs. auch mit betrieblichen Stellen direkt kommunizieren können.
Natürlich kann sich unter derzeitigen Pandemiebedingungen auch eine SBV der Notwendigkeit zur Reduzierung von persönlichen Kontakten und ggfs. zumindest einem teilweisen Home-Office nicht entziehen.
Trotzdem muß die Erreichbarkeit der SBV und ihre Beteiligungsrechte gewahrt bleiben - ggfs. auch bei kurzfristig notwendigem Eingreifen. Das muß dann halt mit dem AG separat geregelt werden.
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&Tschüß
Wolfgang