Bitte um Argumentationshilfe... (Allgemeines)
Moin Moin,
Argumentationshilfe ist der § 164,4. und der § 75 und 112 Recht auf Bildung im SGB IX.
Schwerbehinderte benötigen ggf. Hilfestellungen wie Prüfungszeitverlängerung o.ä. um eine gleichwertige Prüfung abzulegen. Daher sollte die SBV im Vorfeld beteiligt werden, damit Schwerbehinderte nicht durch das Fehlen dieses Nachteilsausgleichs benachteiligt werden.
z.B. Menschen mit einem Autismus können tw. mit multiple Choise nicht arbeiten, da diese bei teilweise unwahren Aussagen nicht entscheiden können, ob sie wegen des wahren Anteils ankreuzen oder - wie für andere klar ist - des unwahren Anteils diese Antwortmöglichkeit auslassen sollen.
Bsp: Sicherheitsabstand: Autos sollen einen Sicherheitsabstand von zwei Autolängen einhalten.
Richtig: Sicherheitsabstand ist einzuhalten,
Falsch: Die Länge des Abstands ist "halber Tachowert im Metern".
Andere, z.B. mit Lähmungen oder anderen Problemen, beide Arme zu benutzen benötigen Hilfsmitel bei Prüfungen an PCs und ggf. mehr Zeit, da man mit einer Hand nicht so schnell ist, wie andere.
Bei psychischen Behinderungen kann es bei sehr langen Prüfungen durch den dabei entstehenden Streß notwendig sein, dass diese eine Pause benötigen, um ein gleichwertiges Examen zu schaffen.
Der Arbeitgeber kennt nur den Grad der Behinderung, nicht aber die Gesundheitsstörung, die dahinter steht. Daher sollte hier im Vorfeld die SBV eingeschaltet werden, um für die/den konkreten Prüfungskandidaten/in über mögliche Nachteilsausgleiche zu reden und den Weg der Antragsstellung z.B. Facharztattest mit Überprüfung durch Betriebsarzt zu besprechen.
Ich hoffe, dieses konnte helfen.
Liebe Grüße
Hendrik