Bundesagentur - Ausbildung (Allgemeines)
Hallo,
auch ich habe die Erfahrung gemacht, daß sich die Arbeitsagentur bestenfalls mäßig um die Integration von schwerbehinderten Menschen kümmert. Das scheint irgendwie so ein "Randthema" zu sein.
Wenn es um LTA-Leistungen geht, sollte man vielleicht die AA ausdrücklich auf die zwingenden Fristen des § 14 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB IX hinweisen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html
und ggfs. mit (aufsichts-) rechtlichen Schritten drohen. Das hat bei uns in dem einen oder anderen Einzelfall geholfen.
Bleibt die AA aber weiterhin untätig, könnte man mit dem Integrationsamt reden, denn das IA darf Teilhabe-Leistungen gem. § 185 Abs. 7 Satz 3 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185.html
auch "vorläufig" erbringen, wenn der eigentlich zuständige Reha-Träger nicht rechtzeitig entscheidet.
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&Tschüß
Wolfgang