Bundesagentur - Ausbildung (Allgemeines)
Hallo und vielen Dank für die Infos. Leider ist es nicht so eindeutig mit den Fristen und der Untätigkeit. Es gibt einfach zuviel Potential um Vorgänge künstlich zeitlich zu strecken.
Azubi fängt am 1.8. an, im besten Fall ist er der Agentur schon vorher bekannt im schlechtesten Fall muss erstmal geschaut werden ob derjenige den Beruf denn lernen "darf" bzw dafür geeignet ist. Das dauert. Dann stellt man ja auch nicht am 1.8. fest dass Hilfsmittel XY fehlt sondern dies stellt sich in den nächsten 2 Wochen heraus. Es wird nach einem Hilfsmittel geschaut und ein Antrag geschrieben. Dann fällt der Agentur ein was sie noch alles braucht und im ersten Anlauf gibt es eh eine Ablehnung. Es gibt ja auch keine Ansprechpersonen mit denen man mal was absperechen kann und darf. Dann gehts in den gut begründeten Widerspruch. Es geht viel Zeit ins Land bis dieser beschieden ist . Vielleicht nur Abhilfe mit Teilerfolg. Dann muss man es eben nochmal probieren... Das zermürbt die Betriebe und die Azubis. Wir bilden vermehrt Azubis mit Handicap aus die dann auch bei guten Leistungen dauerhaft übernommen werden ansonsten aber auch für ein Jahr.
Der Prozess beim Integrationsamt ist ein viel besserer für die Betroffenen und lösungsorientiert. Was ja nicht heist dass man da vergoldete Wasserhähne bekäme aber von erster Idee bis zum Bescheid/Lieferung kann das in nur 2-8 Wochen abgefrühstückt sein.
Wenn man eine 3 Jährige Ausbildung macht, kann es nicht sein, dass es ein Jahr dauert bis ein spezieller Laptop beschafft ist oder ein Lesegerät.